16.01.2020 Krankenhaus Branchen-News Anett Kopielski
Übergangsvereinbarung zur PrüfvVDie Übergangsvereinbarung hält fest, dass die Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016 für Patienten, die ab dem 01.01.2020 in einem Krankenhaus aufgenommen werden, mit den folgenden Maßgaben weiterhin gilt:
Weitere InformationenÜber den AutorAnett Kopielski ist bei der NEXUS im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Sie beschäftigt sich mit aktuellen Trends, Studien und Entwicklungen rund um den Gesundheitsmarkt und speziell Enterprise Content Management, Integrationserver und dem Bereich AEMP. Das könnte Sie auch interessieren
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