Der Katalog der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich – insgesamt elf Förderbereiche sieht das am 29. Oktober 2020 final veröffentlichte Gesetz vor.

 

  • Verbesserung und Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
  • Digitale Patientenportale
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Einrichtung teil- oder vollautomatisierter Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Digitales Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung
  • Leistungsabstimmung & Cloud-Computing
  • Digitale Betten-Versorgungsnachweissysteme
  • Telemedizin
  • IT-Sicherheit
  • Anpassung der Patientenzimmer an die besonderen Behandlungserfordernisse im Falle einer Pandemie

 

Förderungsfähig sind einerseits die Kosten für die notwendigen informationstechnischen Maßnahmen, aber auch Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen sowie Kosten für Personal und Schulungen.

 

Konkretisierungen und Mindestanforderungen zu den einzelnen Förderkategorien wurden Ende November in Form einer Förderrichtlinie veröffentlicht.Diese kann auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) heruntergeladen werden. Gleiches gilt für die Förderanträge.

 

Besonders hervorzuheben: Jedes geförderte Vorhaben muss mindestens 15 % IT-Sicherheit enthalten.

 

Aus Bundesmitteln werden 70 % der Fördersumme bereitgestellt, Länder und/oder Krankenhausträger übernehmen 30 %.

 

Infografik KHZG

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Das Gesetz wurde angesichts der COVID-19-Pandemie in bemerkenswerter Geschwindigkeit verabschiedet – mit weniger als drei Monaten zwischen der ersten Formulierungshilfe und der finalen Veröffentlichung am 29. Oktober 2020.

 

Ziel ist die Umsetzung des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“, das am 3. Juni im Bundestag beschlossen wurde.

 

Auch der Zeitplan für die beteiligten Behörden auf Bundes- wie Landesebene sowie die Krankenhausträger ist eng getaktet. Bereits seit dem 02.09.2020 können Krankenhäuser und Kliniken Ihren Bedarf bei den Ländern anmelden – allerdings mit dem Risiko, dass gegebenenfalls Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie, die r am 30.11.2020 veröffentlicht wurde, nicht eingehalten werden. Die Antragstellung ist bis Ende 2021 möglich – für die Umsetzung der geförderten Vorhaben kann Zeit bis 2023 eingeplant werden.

 

Ab 2025 sind sogar Sanktionen möglich, wenn über das KHZG geförderte Dienste nicht angeboten werden.  

 

Die Eckdaten im Überblick:

 

Zeitplan Krankenhauszukunftsgesetz

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Die Antragsstellung folgt im Wesentlichen dem Prozedere, das aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausstrukturfonds bekannt ist.

 

  • Krankenhausträger melden ihren Bedarf bei der in ihrem Bundesland zuständigen Behörde an. Dies ist bereits seit Anfang September 2020 möglich. Für die Bedarfsmeldung werden standardisierte Formulare zur Verfügung gestellt, die auf der Website des BAS abgerufen werden können.
  • Das Bundesland prüft die Bedarfsmeldungen und entscheidet, für welche Vorhaben der Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt wird. Diese „Weiterleitung“ der Anträge soll spätestens drei Monate nach Antragsstellung erfolgen.
  • Die Aufteilung der Fördersumme ist insofern flexibel, als dass der Länderanteil in Höhe von 30 % auch vollständig vom Krankenhausträger übernommen werden kann. In diesem Fall stehen Förderprogramme der KfW zur Verfügung.
  • Länderübergreifende Anträge sind möglich.

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Prozessgestaltung und Digitalisierung in Gesundheitseinrichtungen sind unsere Kernkompetenzen. NEXUS-Lösungen begleiten Patienten und Mitarbeitende durch Ihr Krankenhaus – von der Aufnahme bis zur Entlassung und darüber hinaus.

 

Unsere Portallösung unterstützt eine Vielzahl an Prozessen zur Patientenbegleitung optimal und lässt sich nahtlos in Ihre IT-Landschaft integrieren – vor, während und nach der Behandlung. Zusätzlich können Sie Zuweiser und nachbehandelnde Ärzte in den Behandlungsprozess einbinden.

 

Neue Wege im strategischen Healthcare Data Management gehen Sie mit der VNA-Lösung NEXUS / DeepView, die herstellerunabhängige Archivierung mit DICOM-Funktionalitäten und weitreichender Workflowunterstützung verbindet.

 

Im Behandlungsmanagement optimieren Sie mit der Stationskurve NEXUS / PDMS die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit und Dokumentation – durchgängig von der Notaufnahme über OP hin zu Intensiv- und Normalstation. Dazu kommen Lösungen und Module für die Medikation, die ärztliche und pflegerische Dokumentation/Planung und die Leistungsanforderung.

 

Psychiatrische Einrichtungen profitieren von passgenauen Lösungen für alle Fachgebiete – von der Kinder- und Jugendpsychiatrie bis zur geriatrischen Psychiatrie. Mit der NEXUS / StÄB-App haben außer Haus arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle relevanten Informationen jederzeit zur Hand und dokumentieren direkt in der digitalen Patientenakte.

 

Im Bereich Diagnostik steht NEXUS für ein umfassendes Portfolio an spezialisierten Lösungen für Befundung und Dokumentation: In der Radiologie, dem Labor, der Frauenklinik und Geburtshilfe, der Endoskopie, Kardiologie, Ophthalmologie und vielen weiteren. Immer optimal integriert und vernetzt in Ihrer Systemlandschaft.

 

Unsere Experten beraten Sie gerne – mit einer systematischen Analyse Ihrer Prozesse und Abläufe, um Digitalisierungspotenziale in Ihrer Einrichtung zu identifizieren.  

 

 

ONE / NEXUS Krankenhaus

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Um Förderanträge möglichst zeitnah prüfen zu können, bildet das Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) ab Januar 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Dienstleistern dazu aus, festzustellen, ob die bei einem Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen.

 

Dabei geht es einerseits um inhaltliche Gesichtspunkte, andererseits um die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens. Jedem Förderantrag muss ein Nachweis beigelegt werden, dass dieser von einem zertifizierten Berater geprüft wurde.

 

NEXUS bietet zertifizierte Beratungsleistungen an, im Rahmen derer wir ausgehend von den Prozessen in Ihrer Einrichtung Potenziale ermitteln. Grundlage hierfür ist ein Tool, anhand dessen wir Ihr Krankenhaus digital nachzeichnen, um eine fundierte Soll-Ist-Analyse zu erstellen.

 

Wir unterstützen Sie zielgerichtet von der Analyse Ihrer Prozesse über die Bedarfsmeldung bis zur Durchführung.

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Wie digital ist Ihr Krankenhaus? Diese Frage wird im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes erstmals flächendeckend erhoben. Zunächst im Juni 2021, ein zweites Mal 2023. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Maßnahmen dazu beigetragen haben, den Digitalisierungsgrad im Sinne einer nachhaltigen und tragfähigen medizinischen Versorgung zu erhöhen.

 

Bislang ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien oder Modellen die Reifegradmessung erfolgen soll. Neben EMRAM, einem der bekanntesten Reifegradmodelle, werden weitere Verfahren diskutiert, zum Beispiel die Digital Health most wired Survey (CHIME) oder das von Marburger Bund und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) entwickelte Modell CheckIT.

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Wir bieten Ihnen im Rahmen von kompakten Web-Präsentationen alle Informationen gebündelt: Zum Antragsverfahren, unseren Lösungen und Beratungsleistungen. Derzeit sind weitere themenspezifische Webinare in Planung - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung:

 

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Kontakt Ingo Böhnlein

Haben Sie noch Fragen? Unsere Experten freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

 
 

Ingo Böhnlein

ONE / NEXUS Vertrieb

+49 69 583 004-200

vertrieb@nexus-ag.de

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