14.07.2017      IR only

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ankündigung zur Ausgabe neuer Aktien

In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zugunsten der Arbeitnehmer der Nexus AG und verbundener Unternehmen der Nexus AG – von Euro 15.735.665,00 um bis zu Euro 25.000,00 auf Euro 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je Euro 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen.

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) steht derzeit noch aus.

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