27.02.2019      IR only

NEXUS AG: Korrektur der Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien Korrektur der 113. Zwischenmeldung vom 23. Dezember 2018

Im Zeitraum vom 17. Dezember 2018 bis einschließlich 21. Dezember 2018 wurden insgesamt Stück 400 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2016 mitgeteilt wurde.

Rückkaufzeitraum

Aggregiertes Volumen in Stück

Gewichteter Durchschnittskurs

17.12.2018

400

23,4000

18.12.2018

 

 

19.12.2018

 

 

20.12.2018

 

 

21.12.2018

 

 

 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations – Aktienrückkauf) veröffentlicht.

 

Das Gesamtvolumen der bis zum 23. Dezember 2018 im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 79.949 Aktien (an Stelle der bislang gemeldeten Stück 79.549 Aktien).

 

Die neuen Schlussstände der nachfolgenden Zwischenmeldung ändern sich demnach wie folgt:

114. Zwischenmeldung Meldung vom 30.12.2018 Gesamtvolumen Stück 79.949 Aktien

115. Zwischenmeldung Meldung vom 06.01.2019 Gesamtvolumen Stück 79.949 Aktien

116. Zwischenmeldung Meldung vom 11.01.2019 Gesamtvolumen Stück 81.049 Aktien

117. Zwischenmeldung Meldung vom 20.01.2019 Gesamtvolumen Stück 82.264 Aktien

118. Zwischenmeldung Meldung vom 27.01.2019 Gesamtvolumen Stück 82.664 Aktien

119. Zwischenmeldung Meldung vom 03.02.2019 Gesamtvolumen Stück 83.064 Aktien

120. Zwischenmeldung Meldung vom 09.02.2019 Gesamtvolumen Stück 85.856 Aktien

121. Zwischenmeldung Meldung vom 17.02.2019 Gesamtvolumen Stück 87.256 Aktien

122. Zwischenmeldung Meldung vom 24.02.2019 Gesamtvolumen Stück 88.756 Aktien

 

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

 

Donaueschingen, 27.02.2018
NEXUS AG

Der Vorstand

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