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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 115. Zwischenmeldung - IR only - - - - NEXUS AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation - Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 115. Zwischenmeldung -
Im Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis einschließlich 04. Januar 2019 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2016 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations – Aktienrückkauf) veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 79.549 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Donaueschingen, 06.01.2019 NEXUS AG Der Vorstand
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06.01.2019 IR only
NEXUS AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 115. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis einschließlich 04. Januar 2019 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2016 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations – Aktienrückkauf) veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 79.549 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).